Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

Geltungsdauer 


Die mietvertragliche Vereinbarung gilt für den vereinbarten Zeitraum. Wird die Mitgliedschaft nicht spätestens einen Monat vor Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft stillschweigend auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung bei Fit for Life Wegberg maßgeblich. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen. Kündigungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Wirksamkeit dieses Vertrages bedarf der Annahme durch die Geschäftsleitung der Fa. Fit for Life Wegberg und stellt bis zur Annahme nur einen Antrag zum Abschluss eines Vertrages dar. Das Angebot gilt als angenommen, wenn die Geschäftsleitung die Annahme nicht binnen einer Frist von 2 Wochen ab Abschlussdatum schriftlich gegenüber dem Kunden ablehnt. Während dieser Frist ist der Antragsteller an sein Angebot gebunden. 

Bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (Internet- online Anmeldung) zustande gekommen sind steht Ihnen als Verbraucher/in ein zeitlich begrenztes Widerrufsrecht zu (§ 312g Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) zu. Haben Sie den Widerruf gegenüber dem Unternehmer fristgerecht - also innerhalb von 14 Tagen - erklärt, muss der Vertrag nicht mehr erfüllt werden. Nach 14 Tagen 

Teile aus dem Leistungsumfang können nicht vorzeitig gekündigt werden, Zubuchungen sind bei Abschluss einer neuen Mitgliedschaft mit einer Laufzeit jederzeit möglich. Die halbjährliche Servicepauschale ist auch bei einer beitragsfreien Zeit (aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft oder Urlaub) fällig- Eine Kopie der Mitgliedschaftsbedingungen habe ich erhalte, auf Absatz 1 wurde ich gesondert hingewiesen. 

Getränke: Sofern die Getränkepauschale mit gebucht wurde, umfasst diese die Abgabe kostenloser Getränke während des Trainings, die Mitnahme nach Hause ist strikt untersagt. 

 

 

Mitgliedschaftsbedingungen 


  1. Verletzung der Zugangs- und Nutzungsregeln: Wer es einer Drittperson, die nicht Mitglied von Fit for Life Wegberg ist, ermöglicht, die Leistungen von Fit for Life in Anspruch zu nehmen, erklärt sich hiermit mit einer Konventionalstrafe von 250,00 € je nachgewiesenem Fall einverstanden. Dies gilt auch für die Verschaffung von Leistungen an Personen, die Mitglied sind, aber diese Leistungen nicht gebucht haben (z.B. Getränkepauschale etc.). Sofern ein Mitglied selbst eine nicht gebuchte Leistung in Anspruch nimmt, gilt die gleiche Regelung. Der hiermit vereinbarte Betrag von 250,00 € wird vom Konto abgebucht und gilt als verbindlich vereinbart. Darüberhinausgehende Schäden sind möglich. Jedes Mitglied ist verpflichtet sich vor jedem Training einzuchecken. Ohne Check-In ist das Training nicht gestattet. Bei Verlust der Sonnenkarte werden 3,00 € berechnet. 
  2. Leistungsumfang: Sofern gewünscht, kann der/die Trainierende in die Benutzung der Geräte eingewiesen werden und wenn erwünscht, Körperanalysen und Fit-Test durchführen. Diese vom Fit for Life eventuell erbrachten Möglichkeiten, werden dem Kunden als Leistung für die Servicepauschale erbracht. Diese Pauschale wird aus organisatorischen Gründen zweimal im Jahr erhoben und ist auch bei Kündigung nicht anteilig rückzahlbar. 
  3. Verwaltung: Marianne Heppelter 
  4. SEPA-Lastschrift: Ich ermächtige Fit for Life Wegberg, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Fit for Life Wegberg auf mein Konto gezogene Lastschriften einzulösen. 
  5. Zusätze und Zahlungsverzug: Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Zusätze wurden schriftlich aufgenommen. Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus fällig. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Berechnung von Mahngebühren vor. Die anfälligen Rückbuchungskosten der jeweiligen Bank und der Hausbank von Fit for Life sind vom Kunden zu tragen. Bei schuldhaftem Zahlungsverzug, von mehr als 8 Wochen mit der Zahlung von 2 Beiträgen wird der gesamte Betrag für die Restlaufzeit fällig. Inkasso 
  6. Schwangerschaft: Teilnehmerinnen, die wegen Schwangerschaft Übungsstunden ausfallen lassen müssen oder wollen, werden für die Dauer der Schwangerschaft von der Beitragspflicht befreit. Hierzu ist eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Die Mitgliedschaft verlängert sich um die Dauer, der auszusetzenden Zeitraumes. Schwangerschaften sind im Falle der Fortsetzung des Trainings aus Sicherheitsgründen dem Center mitzuteilen. 
  7. Sportgesundheit: Der Trainierende versichert sportgesund zu sein. Nachträglich auftretende Krankheiten führen nur im nachgewiesenen Fall einer dauerhaften Sportuntauglichkeit zu einer vorzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses. Hierzu ist ein aussagefähiges Attest vorzulegen, dass der Trainierende mit einem von Fit for Life bestimmten Arzt bespricht, der ebenfalls der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt. Beide Parteien werden sich im Zweifelsfall dem Urteil eines unabhängigen dritten Arztes anschließen. 
  8. Versicherungen: Sachbeschädigungen in den Räumen und an den Einrichtungen von Fit for Life werden auf Kosten des Verursachers behoben. Fit for Life haftet für Personen und Sachschäden gegenüber dem Vertragspartner nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Es besteht eine Glas- und Haftpflichtversicherung. Bei Aufbruch und/oder Diebstahl aus den zu Verfügung gestellten Schränken kann keine Haftung übernommen werden. Für evtl. In Verwahrung genommene Gegenstände wird bei deren Verlust oder Beschädigungen keine Haftung übernommen. 
  9. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken und von Speisen ist innerhalb des gesamten Fitness-Studios untersagt.  

 

 

Regeln zur Absicherung aller Mitglieder 

(Auszug aus der Hausordnung) 



 

  • Die Trainingsfläche darf nur mit sauberen, separaten Sportschuhen betreten werden. 
  • Aus hygienischen Gründen bitte Handtücher auf die Liegen bzw. Sitzflächen legen. 
  • Das Rauchen ist im gesamten Studiobereich nicht gestattet. 
  • Training mit freiem Oberkörper und ärmellosen Shirts ist untersagt. 
  • Die Gewichte und Hanteln in den Freihantelbereichen sind nach der Nutzung in die entsprechenden Ständer zurückzuräumen. 
  • Im Trainings-Bereich sind nur Getränkeflaschen aus Kunststoff oder Alu erlaubt. (Kein Glas) 

 

Bei Missachten dieser Regelung wird derjenige abgemahnt und bei Wiederholung des Studios verwiesen. Der Trainierende hat dann keinen Anspruch mehr auf Leistungen und der Beitrag wird für die volle Restlaufzeit der Mitgliedschaft erhoben. 


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